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Ihre Ansprechpartner

Sabrina Kolacki
Referentin Recruiting
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Abteilungsleiterin Personalentwicklung
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Adelina Maskuli
Personalentwicklung
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Technische Probleme im Bewerbungsprozess

PERBILITY GmbH
0800 7372454
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(Mo-Fr 08:00 bis 17:00)

Information zur Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten

Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Volksbank Kassel Göttingen eG und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.

 

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und wer ist Datenschutzbeauftragter?

Verantwortliche Stelle:

Volksbank Kassel Göttingen eG
Rudolf-Schwander-Str. 1
34117 Kassel
Telefon: 0561 7893-0
E-Mail-Adresse: dialog@vobakg.de

Betrieblicher Datenschutzbeauftragter:

Volksbank Kassel Göttingen eG
Datenschutzbeauftragter:
DZ CompliancePartner GmbH
Wilhelm-Haas-Platz
63263 Neu-Isenburg
E-Mail-Adresse: datenschutz@vobakg.de

 

Welche Datenkategorien nutzen wir und woher stammen diese?

Zu den verarbeiteten Kategorien personenbezogener Daten gehören insbesondere Ihre Stammdaten (wie Vorname, Nachname, Namenszusätze, Staatsangehörigkeit und Personalnummer), Kontaktdaten (etwa private Anschrift, (Mobil-)Telefonnummer, E-Mail-Adresse) sowie die Daten des gesamten Bewerbungsverfahrens (Anschreiben, Zeugnisse, Fragebögen, Interviews, Qualifikationen und bisherige Tätig-keiten). Sofern Sie im Bewerbungsschreiben oder im Laufe des Bewerbungsverfahrens auch besondere Kategorien personenbezogener Daten (wie Gesundheitsdaten, Religionszugehörigkeit, Grad der Behinderung) freiwillig mitgeteilt haben, findet eine Verarbeitung nur statt, wenn Sie hierin eingewilligt haben.

Ihre personenbezogenen Daten werden in aller Regel direkt bei Ihnen im Rahmen des Einstellungsprozesses erhoben. Daneben können wir Daten von Dritten (z.B. Stellenvermittlung) erhalten haben.

 

Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten verarbeitet?

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze (z.B. BetrVG, AGG, etc.).

In erster Linie dient die Datenverarbeitung der Durchführung sowie Abwicklung des Bewerbungsverfahrens und der Beurteilung, inwieweit eine Eignung für die betreffende Stelle vorliegt. Im Ergebnis ist die Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten erforderlich, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses entscheiden zu können. Die vorrangige Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO i.V.m. § 26 Abs. 1 BDSG.

Datenverarbeitung zu statistischen Zwecken (z.B. Untersuchungen zum Bewerberverhalten) Die Erstellung der Statistiken erfolgt ausschließlich zu eigenen Zwecken und erfolgt in keinem Fall personalisiert, sondern anonymisiert.

Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten beruht auf Ihrer Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) DS-GVO i.V.m. § 26 Abs. 2 BDSG.
Ihre Bewerberdaten werden jederzeit vertraulich behandelt. Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie zuvor darüber informieren.

 

Wer bekommt Ihre Daten?

Innerhalb unseres Unternehmens erhalten nur die Personen und Stellen (z.B. Fachbereich, Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung) Ihre personenbezogenen Daten, die diese für die Einstellungsentscheidung und zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten benötigen.

Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger außerhalb des Unternehmens übermitteln, soweit dies zur Begründung des Arbeitsverhältnisses notwendig ist.

 

Welche Datenschutzrechte können Sie als Betroffener geltend machen?

Sie können unter der o.g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.

 

Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

 

Einsatz von Cookies

Im Rahmen Ihrer Onlinebewerbung werden Cookies eingesetzt. Durch den Einsatz dieser Cookies werden weder persönliche Daten gespeichert noch solche mit Ihren persönlichen Nutzerdaten verbunden. Cookies sind kleine Textdateien, die von unserem Webserver an Ihren PC verschickt und dort meist auf Ihrer Festplatte abgespeichert werden. Sie werden nicht Bestandteil Ihres Systems und können auch keinen Schaden anrichten. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren.

 

Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten sechs Monate (1) nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens. Dies gilt nicht, sofern gesetzliche Bestimmungen der Löschung entgegenstehen oder die weitere Speicherung zu Zwecken der Beweisführung erforderlich ist oder Sie in eine längere Speicherung eingewilligt haben.

Sollten wir Ihnen keine zu besetzende Stelle anbieten können, jedoch aufgrund Ihres Profils der Ansicht sein, dass Ihre Bewerbung eventuell für zukünftige Stellenangebote interessant sein könnte, werden wir Ihre persönlichen Bewerbungsdaten 12 Monate lang in unserer Bewerberdatenbank verarbeiten, sofern hierzu Ihre ausdrückliche Einwilligung vorliegt.

 

Wie übermitteln wir Daten ins außereuropäische Ausland?

Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) weitergeben, erfolgt die Weitergabe nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder Vereinbarung der Standardvertrags-klauseln der EU-Kommission) vorhanden sind. Detaillierte Information dazu sowie über das Datenschutzniveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern können Sie unter den oben genannten Kontaktinformationen anfordern.

 

Sind Sie verpflichtet, Ihre Daten bereitzustellen?

Im Rahmen Ihrer Bewerbung müssen Sie diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens und die Eignungsbeurteilung erforderlich sind. Ohne diese Daten werden wir nicht in der Lage sein, das Bewerbungsverfahren durchführen und eine Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses treffen zu können.

 

Möchten Sie sich über den Umgang mit Ihren Daten beschweren?

Sie haben die Möglichkeit, sich an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden

 


(1) Es ist allgemein anerkannt, dass der Arbeitgeber die Bewerberdaten über die tatsächliche Dauer des Auswahlverfahrens hinaus aufbewahren kann, bis er nicht mehr mit Rechtsstreitigkeiten, vor allem mit Ansprüchen wegen Diskriminierung nach dem AGG, rechnen muss. Dabei ist umstritten, welche Obergrenze für die Speicherfrist anzusetzen ist. In jedem Fall ist eine Aufbewahrungsfrist von zwei Monaten zulässig, da nach § 15 Abs. 4 AGG entsprechend lange ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden kann. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Ablehnung der Bewerbung und der Kenntnis von der Benachteiligung. Aufgrund der Tatsache, dass der Arbeitgeber den Fristbeginn nicht in jedem Fall genau prognostizieren kann, erscheint eine längere Aufbewahrungsfrist gerechtfertigt. Meist wird hier ein mehrmonatiger „Sicherheitszuschlag“ als zulässig erachtet, sodass die Daten insgesamt bis zu sechs Monate zurückgehalten werden können (Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, 5. TB 2011/2012, S. 62).