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Volksbank Wittgenstein eG
Information zur Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten
Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Volksbank Wittgenstein eG und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und wer ist Datenschutzbeauftragter?
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die
Volksbank Wittgenstein
Poststraße 30a
57319 Bad Berleburg
Telefon: 02751-93790
E-Mail: info@vb-wittgenstein.de
Unsere Datenschutzbeauftragte, Frau Astrid Euskirchen, erreichen Sie per Post unter
c/o DZ CompliancePartner GmbH
Wilhelm-Haas-Platz
63263 Neu-Isenburg
oder per E-Mail unter datenschutz@dz-cp.de.
Welche Datenkategorien nutzen wir und woher stammen diese?
Zu den verarbeiteten Kategorien personenbezogener Daten gehören insbesondere Ihre Stammdaten (wie Vorname, Nachname, Namenszusätze, Staatsangehörigkeit und Personalnummer), Kontaktdaten (etwa private Anschrift, (Mobil-)Telefonnummer, E-Mail-Adresse) sowie die Daten des gesamten Bewer-bungsverfahrens (Anschreiben, Zeugnisse, Fragebögen, Interviews, Qualifikationen und bisherige Tätig-keiten). Sofern Sie im Bewerbungsschreiben oder im Laufe des Bewerbungsverfahrens auch besondere Kategorien personenbezogener Daten (wie Gesundheitsdaten, Religionszugehörigkeit, Grad der Behin-derung) freiwillig mitgeteilt haben, findet eine Verarbeitung nur statt, wenn Sie hierin eingewilligt haben.
Ihre personenbezogenen Daten werden in aller Regel direkt bei Ihnen im Rahmen des Einstellungspro-zesses erhoben. Daneben können wir Daten von Dritten (z.B. Stellenvermittlung) erhalten haben.
Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten verarbeitet?
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Daten-schutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maß-geblichen Gesetze (z.B. BetrVG, AGG, etc.).
In erster Linie dient die Datenverarbeitung der Durchführung sowie Abwicklung des Bewerbungsverfah-rens und der Beurteilung, inwieweit eine Eignung für die betreffende Stelle vorliegt. Im Ergebnis ist die Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten erforderlich, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnis-ses entscheiden zu können. Die vorrangige Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO i.V.m. § 26 Abs. 1 BDSG.
Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten beruht auf Ihrer Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) DS-GVO i.V.m. § 26 Abs. 2 BDSG.
Information zur Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten
Ihre Bewerberdaten werden jederzeit vertraulich behandelt. Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie zuvor darüber informieren.
Wer bekommt Ihre Daten?
Innerhalb unseres Unternehmens erhalten nur die Personen und Stellen (z.B. Fachbereich, Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung) Ihre personenbezogenen Daten, die diese für die Einstellungsentschei-dung und zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten benötigen.
Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger außerhalb des Unter-nehmens übermitteln, soweit dies zur Begründung des Arbeitsverhältnisses notwendig ist.
Welche Datenschutzrechte können Sie als Betroffener geltend machen?
Sie können unter der o.g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten so-wie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.
Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direkt-werbung ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendma-chung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten sechs Monateii nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens. Dies gilt nicht, sofern gesetzliche Bestimmungen der Löschung entgegenstehen oder die weitere Spei-cherung zu Zwecken der Beweisführung erforderlich ist oder Sie in eine längere Speicherung eingewilligt haben.
Wie übermitteln wir Daten ins außereuropäische Ausland?
Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) weitergeben, erfolgt die Weitergabe nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein an-gemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder Vereinbarung der Standardvertrags-klauseln der EU-Kommission) vorhanden sind. Detaillierte Information dazu sowie über das Datenschutz-niveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern können Sie unter den oben genannten Kontaktinfor-mationen anfordern.
Sind Sie verpflichtet, Ihre Daten bereitzustellen?
Information zur Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten
Im Rahmen Ihrer Bewerbung müssen Sie diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens und die Eignungsbeurteilung erforderlich sind. Ohne diese Da-ten werden wir nicht in der Lage sein, das Bewerbungsverfahren durchführen und eine Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses treffen zu können.
Möchten Sie sich über den Umgang mit Ihren Daten beschweren?
Sie haben die Möglichkeit, sich an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Daten-schutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
i Nach Art. 21 Abs. 4 DS-GVO muss auf das Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 und 2 DS-GVO aus-drücklich und in einer von anderen Informationen getrennten Form hingewiesen werden.
ii Es ist allgemein anerkannt, dass der Arbeitgeber die Bewerberdaten über die tatsächliche Dauer des Auswahlverfahrens hinaus aufbewahren kann, bis er nicht mehr mit Rechtsstreitigkeiten, vor allem mit Ansprüchen wegen Diskriminierung nach dem AGG, rechnen muss. Dabei ist umstritten, welche Ober-grenze für die Speicherfrist anzusetzen ist. In jedem Fall ist eine Aufbewahrungsfrist von zwei Monaten zulässig, da nach § 15 Abs. 4 AGG entsprechend lange ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden kann. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Ablehnung der Bewerbung und der Kenntnis von der Benachteiligung. Aufgrund der Tatsache, dass der Arbeitgeber den Fristbeginn nicht in jedem Fall genau prognostizieren kann, erscheint eine längere Aufbewahrungsfrist gerechtfertigt. Meist wird hier ein mehrmonatiger „Sicherheitszuschlag“ als zulässig erachtet, sodass die Daten insgesamt bis zu sechs Monate zurückgehalten werden können (Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, 5. TB 2011/2012, S. 62).